Der Wert der Arbeitskraft

Warum Flugschüler ihre Arbeitskraft absichern sollten

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Lizenzverlust - das große Risiko

Natürlich rechnet man zu Beginn der Ausbildung zum Verkehrspiloten nicht damit, dass man die Tauglichkeitsklasse 1 verlieren könnte. Dennoch passiert dies häufiger als die meisten Flugschüler glauben.

Tritt dieser Fall ein, solange man sich noch als Flugschüler in der Pilotenausbildung befindet, gibt die Flugschülerversicherung zumindest eine finanzielle Sicherheit. Hierdurch fällt es leichter eine neue Ausbildung oder einen neuen Beruf zu finden ohne sich zusätzlich auch noch finanzielle Sorgen machen zu müssen.

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Der Wert der Arbeitskraft

Eine Berechnung

Angenommen Sie beenden Ihre Pilotenausbildung im Alter von 23 Jahren und arbeiten ab Ihrem 24. Lebensjahr als Pilot. Sie verdienen durchschnittlich bis zu Ihrem Rentenalter 5000,-- Euro monatlich (Gehaltssteigerungen usw. nicht eingerechnet). Bis zu Ihrem Rentenalter haben Sie dann insgesamt 2.460.000,-- Euro verdient.
Hieraus ersehen Sie wie wichtig eine Absicherung der Arbeitskraft ist.

Die Arbeitskraft - Ihr wertvollstes Gut

Mit der Arbeitskraft steht und fällt Ihre Lebensplanung. Von dem Kauf eines Autos bis zum Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, alles hängt davon ab, ob Ihre Arbeitskraft dies erwirtschaften kann. Fällt die Tauglichkeitsklasse 1 als Flugschüler oder Pilot weg, ist auch die weitere Lebensplanung in Gefahr.
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für vor dem 1. Januar 1961 geborene Personen. Wer später geboren ist, hat nur Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sehr gering. Eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt lediglich nur 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt sogar nur zirka 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
Ohne private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. einer Loss of Licence Versicherung für Flugschüler oder Piloten wird man schnell zum Sozialfall.

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Vom Piloten zum Sozialfall?

geringe Leistung aus der gesetzlichen Versicherung

Wie oben bereits beschrieben wurde haben die meisten Flugschüler keinerlei Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Flugunfähigkeit, da die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht vorliegen.
Bei Piloten sieht die Situation nicht wesentlich besser aus.

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Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente auf das sogenannte Restleistungsvermögen abstellt, haben die meisten Piloten keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Denn diese wird in voller Höhe nur dann gezahlt, wenn es nicht mehr möglich ist irgendeiner theoretisch möglichen Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich nachzugehen. Ist es noch möglich irgendeiner theoretisch möglichen Tätigkeit noch zwischen drei und sechs Stunden täglich nachzugehen wird nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Die gesetzliche Rentenversicherung könnte also einen Piloten auf die Tätigkeit als Pförtner im Fall einer Fluguntauglichkeit verweisen. Könnte er dies noch länger als sechs Stunden täglich ausüben, bekäme er keine Rente aus der gesetzlichen Absicherung. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob ein solcher Arbeitsplatz überhaupt zur Verfügung stände oder tatsächlich eine solche Arbeit ausgeübt wird.

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