Flugschüler Versicherung

Berufsunfähigkeit - Was die gesetzliche Rentenversicherung zahlt

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei BU

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Jeder kann berufsunfähig werden
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich keine Frage des Alters. Auch junge Menschen können berufsunfähig werden. Flugschüler werden allerdings in der Regel nicht berufsunfähig, sondern flugdienstuntauglich, wenn das Medical nicht bestanden wird.

Das Nichtbestehen des Medicals hat zur Folge, dass die Tauglichkeitsklasse 1 für Verkehrspiloten nicht mehr erreicht wird und die Ausbildung zum Piloten damit praktisch beendet ist.
Gerade bei einem Flugschüler liegt normalerweise aber in diesem Fall weder eine Berufsunfähigkeit noch eine Erwerbsunfähigkeit vor, da im Regelfall immer noch eine andere Ausbildung oder ein anderer Beruf ausgeübt werden kann.

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Was ein Flugschüler bei Fluguntauglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente nur für vor dem 1. Januar 1961 geborene Personen. Da Flugschüler im Regelfall jünger sind, erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit.

Für nach dem 1. Januar 1961 Geborene gibt es nur doch sogenannte zweistufige Erwerbsunfähigkeitsrente als Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird zwischen der halben und vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn irgendeiner Tätigkeit theoretisch noch zwischen drei und sechs Stunden nachgegangen werden könnte.


Die volle Erwerbsunfähigkeitsrente wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, wenn irgendeiner - auch berufsfremden Tätigkeit - nur noch bis zu drei Stunden täglich nachgegangen werden könnte. Ist theoretisch eine längere Tätigkeit als drei Stunden möglich, wird keine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Voraussetzungen für den Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente:

  • eine teilweise oder vollständige Erwerbsunfähigkeit muss vorliegen
  • innerhalb der letzten fünf Jahre müssen für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit gezahlt worden sein
  • die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren muss erfüllt sein
  • Auszubildende und Studenten haben in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente
Hierzu sagt das Gesetz: Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. (§43 SGB VI Abs. 3)
Alleine die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bedingen im Regelfall, dass Flugschüler keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben.

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Als Flugschüler

Fluguntauglich und dann?

Wie aus den obigen Erläuterungen zur gesetzlichen Absicherung hervorgeht, haben normalerweise Flugschüler keinerlei Anspruch auf eine gesetzliche Leistung bei Flugdienstuntauglichkeit.
Nur mit einer privaten Flugschülerversicherung kann sich ein Flugschüler bei Fluguntauglichkeit absichern.

Angebot Flugschülerversicherung

Die richtige Absicherung von Flugschülern bei Fluguntauglichkeit

Der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 für Verkehrspiloten durch ein Nichtbestehen des Medicals bedeutet für den Flugschüler normalerweise die Beendigung der Ausbildung und damit das Ende des angestrebten Traumberufs Pilot.
Flugschüler können sich zumindest finanziell gegen das Risiko Fluguntauglichkeit absichern.
Die kann durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung geschehen. Wichtig hierbei ist, dass eine Fluguntauglichkeitsklausel, die man auch unter den Namen Loss of Licence oder LoL-Klausel kennt in dieser Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet ist. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Flugschüler nicht sinnvoll.

Frühzeitig gegen das Risiko Loss of Licence versichern.

Loss of Licence Versicherung

Die Loss of Licence Klausel für Flugschüler

Die Fluguntauglichkeitsklausel für Flugschüler sollte idealerweise auf einen expliziten Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 abstellen.
Ist dies nicht der Fall kann der Versicherer kann der Versicherer bei Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 die Leistung verweigern.

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Loss of Licence Klausel für Flugschüler

Wie nachfolgend sollte die Fluguntauglichkeitsklausel für Flugschüler formuliert sein:
Vollständige Berufsunfähigkeit aufgrund Fluguntauglichkeit Wenn die versicherte Person - in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, - voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich war, so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor. Fluguntauglichkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Verkehrsflugzeugführer) ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorliegen. Die krankheits- bzw. verletzungsbedingte Fluguntauglichkeit muss von einem flugmedizinischen Zentrum oder einem flugmedizinischen Sachverständigen in Deutschland (im Sinne der Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) festgestellt worden sein.

Wie schnell die Tauglichkeitsklasse 1 verloren gehen kann, sollen Ihnen die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen:

  • Nachlassen der Sehkraft - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1
  • Bluthochdruck - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1
  • Tinnitus - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1
  • Schwindelanfälle - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1
  • Unfall mit bleibender Beeinträchtigung der Hand - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1

Das Risiko einer Flugdienstuntauglichkeit ist für Flugschüler und Piloten weitaus höher als für viele andere Berufe. An diese Personengruppe werden besonders hohe gesundheitliche Anforderungen gestellt. Eine Fluguntauglichkeit bedingt regelmäßig das Karriereende.

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Wir sind seit vielen Jahren im Bereich Flugschülerversicherung und Pilotenversicherung tätig.

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Diese wichtige Versicherung für Flugschüler und Piloten sollten Sie nur einem Experten anvertrauen.

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