Flugschüler Versicherung unser Leistungszertifikat für Sie

Sicherheit im Fall der Fälle

Unser exklusives Leistungszertifikat für Sie als Flugschüler

Auch als Flugschüler kann man die Tauglichkeitsklasse 1 verlieren

Sie besuchen beispielsweise ein lautes Konzert oder es explodiert ein Feuerwerkskörper an Silvester nahe bei Ihnen. Sie erleiden einen Hörsturz und einen Tinnitus. Das Medical wird Ihnen daraufhin nicht mehr neu erteilt.
Die Folge ist, dass Sie flugdienstuntauglich sind.
Sie beantragen die versicherte Rente aus Ihrer Flugschülerversicherung.

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Sie haben also zusätzlich zu Ihrem Problem, dass Sie Ihre Lizenz verloren haben, auch noch das Problem, einen Leistungsantrag für Ihre Loss-of-Licence Versicherung stellen zu müssen.

Mit einem Abschluss Ihrer Flugschülerversicherung über uns erhalten Sie nach Ausfertigung des Versicherungsscheins ein exklusives Leistungszertifikat.

Dieses Leistungszertifikat ist keine Leistung der Versicherungsgesellschaft, sondern ein zusätzlicher Bonus, den wir Ihnen exklusiv und kostenlos zur Verfügung stellen können.
Die Vorteile unseres Leistungszertifikats für Flugschüler erläutern wir nachstehend.

kostenloses Angebot Flugschülerversicherung anfordern


Welchen Vorteil bringt Ihnen das Leistungszertifikat?

Einen Leistungsantrag bei einer Versicherungsgesellschaft zu stellen, ist immer mit einigem Aufwand verbunden.
Diesen Aufwand vermeiden Sie, wenn Sie Ihre Flugschülerversicherung über uns abschließen.
Das Leistungszertifikat berechtigt Sie kostenlos den Service einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen.*
Das Leistungszertifikat ist also bares Geld wert.

Wie funktioniert das mit dem Leistungszertifikat?

  • Sie verlieren aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tauglichkeitsklasse 1 als Flugschüler
  • Sie melden sich bei uns oder direkt bei der Anwaltskanzlei
  • Die Anwaltskanzlei geht mit Ihnen den Leistungsantrag durch und stellt den ersten Leistungsantrag für Sie bei der Versicherungsgesellschaft
  • Dies ist für Sie kostenlos, sofern Sie Ihre Flugschülerversicherung über uns abschließen
Im Leistungsfall ist das exklusive und für Sie kostenlose Leistungszertifikat, das Sie mit Abschluss Ihrer Flugschülerversicherung bei uns erhalten, nicht nur eine große Erleichterung für Sie, sondern auch ein echter Mehrwert, der bares Geld wert ist.
Diesen Service können Sie bei einem Abschluss über uns kostenlos in Anspruch nehmen.

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Loss of Licence Klausel für Flugschüler

Die Tauglichkeitsklasse 1 kann sehr schnell verloren gehen, insbesondere auch durch Beeinträchtigungen die bei anderen Berufen keine Berufsunfähigkeit darstellen würden:

  • Schwindelanfälle - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1
  • Bluthochdruck - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1
  • Tinnitus - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1
  • Unfall mit bleibender Beeinträchtigung der Hand - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1
  • Nachlassen der Sehkraft - Folge --> Verlust Tauglichkeitsklasse 1

Das Risiko fluguntauglich und damit berufsunfähig zu werden, ist für Flugschüler und Piloten wesentlich größer als für Personen, die einem anderen Beruf nachgehen. Eine Fluguntauglichkeit bedeutet in der Regel ein Ende der Karriere als Pilot und bedingt normalerweise eine berufliche Umorientierung.

* Es gelten die im Leistungszertifikat genannten Bedingungen für die Inanspruchnahme des Leistungsservices

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Tel.: 0 68 61 - 79 03 37

Erfahrung

Ihre Absicherung bei Fluguntauglichkeit gehört in die Hände eines erfahrenen Fachmanns.
Wir sind seit vielen Jahren im Bereich Flugschülerversicherung und Pilotenversicherung tätig.

Experten

Vertrauen Sie nur einem Experten im Bereich Loss of Licence Versicherung.
Diese wichtige Versicherung für Flugschüler und Piloten sollten Sie nur einem Experten anvertrauen.

Wir sind für Sie da

Sie vor und nach dem Abschluss Ihrer Loss of Licence Versicherung zu betreuen und für Sie da zu sein ist eine Prämisse für uns.
Ihr persönliches Angebot erhalten Sie hier